Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren für die Werbekampagne „Reifentester gesucht“


Veranstalterin der Werbekampagne „Reifentester gesucht“ (nachfolgend „Kampagne“ oder „Werbekampagne“) ist die reifencom GmbH, Südfeldstr. 16, 30453 Hannover (nachfolgend „reifencom“).
Die Teilnahme am Auswahlverfahren für die Werbekampagne unterliegt den nachfolgenden Teilnahmebedingungen, eine Teilnahme ist nur bei Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen möglich.

Teilnahme
(1) Reifencom sucht Persönlichkeiten, die eine Begeisterung für Fahrräder mitbringen und die diese Begeisterung mit anderen Menschen auf ihren Social-Media-Kanälen teilen möchten.


(2) Bei erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren, d.h. wenn Sie von reifencom gemäß dieser Teilnahmebedingungen als Reifentester ausgewählt werden, wird reifencom Ihnen einen vollständigen Satz reTyre Fahrradreifen (ohne Felgen) kostenfrei zur Verfügung stellen (nachfolgend „Werbereifen“). Diese Reifen können Sie nach Lust und Laune unter reellen Alltagsbedingungen testen und auch nach Abschluss der Kampagne behalten.


(3) Im Gegenzug möchten wir, dass Sie als Teil unserer Werbekampagne über Ihre Erfahrungen mit den Werbereifen auf Ihren Social-Media-Kanälen (Instagram, TikTok oder YouTube) berichten und eine Produktbewertung schreiben, die wir in unserem Online-Shop reifen.com zu dem entsprechenden Werbereifen veröffentlichen werden. Was genau Sie tun sollen und welche Einschränkungen für die Inhalte Ihrer Beiträge möglicherweise gelten, teilen wir Ihnen im Fall Ihrer erfolgreichen Teilnahme am Auswahlverfahren mit. Sollten Sie mit den mitgeteilten Bedingungen nicht einverstanden sein, können Sie selbstverständlich jederzeit von der Teilnahme zurücktreten. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten oder sonstigen Nachteile.


(4) Die Teilnahme am Auswahlverfahren erfolgt
(i) durch das Posten eines Fotos gemäß Ziffer 5 dieser Teilnahmebedingungen, welches Sie mit dem Fahrzeug zeigt, an dem die Werbereifen montiert werden sollen („Werbefahrzeug“), auf Ihrer eigenen, öffentlichen Profilseite auf der Social Media Plattform Instagram unter Verwendung der Hashtags #reifencom und #IchwillbesterTesterwerden;

oder
durch die Übersendung eines Fotos von Ihnen gemäß Ziffer 5 dieser Teilnahmebedingungen, welches Sie gemeinsam mit Ihrem Fahrzeug zeigt (dieses Foto und über Social Media veröffentlichtes Foto gemeinsam „Foto-Beitrag“).
und
(ii) durch die Übersendung eines kurzen Videos, welches Sie mit dem Fahrzeug zeigt, an dem die Werbereifen montiert werden sollen und in dem Sie beschreiben, wieso sie besonders gut zu reifencom passen und warum sie Reifentester werden möchten („Video-Beitrag“, Videobeitrag und Fotobeitrag zusammen auch „Beitrag“)
im Teilnahmezeitraum vom 14.11.2022 bis 04.12.2022. Reifencom behält sich vor, den Teilnahmezeitraum ohne Angaben von Gründen zu verlängern oder zu verkürzen.
(iii) Die Übersendung des Foto- und Videobeitrags erfolgt an die folgende E-Mail-Adresse:
reifentester@reifen.com

Teilnahmeberechtigung
(1) Die Teilnahme am Auswahlverfahren ist kostenlos. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen (m/w/d), die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(2) Teilnehmer müssen regelmäßigen Zugriff auf ein Fahrrad haben, an dem die Werbereifen montiert werden können. Ist der Teilnehmer nicht selbst Eigentümer des Werbefahrzeugs, so stellt er vor der Teilnahme sicher, dass der Eigentümer mit der Montage der Werbereifen am Werbefahrrad einverstanden ist.


(3) Teilnehmer müssen außerdem über eine eigene, öffentliche Profilseite auf Instagram, TikTok oder YouTube verfügen, auf welchem sie Beiträge über die Werbereifen veröffentlichen können.

(4) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von reifencom und/oder von Kooperationspartnern und/oder von Herstellern von Produkten, die aus reifen.com vertrieben werden, sowie deren Familienangehörige. Personen, die bereits als Markenbotschafter mit reifencom zusammenarbeiten, sind jedoch zur Teilnahme berechtigt.

(5) Reifencom behält sich vor, Teilnehmer bei Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder strafbares Verhalten vom Auswahlverfahren auszuschließen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an dem Auswahlverfahren oder an der Kampagne besteht nicht.

Ermittlung und Benachrichtigung der Reifentester
(1) Reifencom wird unter allen Einsendungen gem. Ziff. 1 (4) dieser Teilnahmebedingungen mindesten 10 Teilnehmer als Reifentester auswählen.


(2) Die Reifentester werden von einer internen Jury anhand des originellsten Foto-Beitrags ausgewählt. Reifentester wird, wer am kreativsten zeigt, wie er sich für alle Themen rund um Fahrrad & Co. begeistert und wie er diese Begeisterung mit anderen Menschen in den sozialen Medien teilen möchte.

(3) Die Benachrichtigung über die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren erfolgt innerhalb von sieben Werktagen nach Ende des Auswahlverfahrens via Instagram Direktnachricht bzw. per E-Mail. Sofern sich der benachrichtigte Teilnehmer nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Benachrichtigung zurückmeldet, wird ein anderer Teilnehmer als Reifentester ermittelt.

Abwicklung
(1) Nach der Auswahl der Reifentester wird reifencom sich mit dem Reifentester über die Produktspezifikationen abstimmen und dem Reifentester die im Einzelfall vereinbarten Werbereifen innerhalb von vier Wochen zur Verfügung stellen. Die Zurverfügungstellung der Testreifen erfolgt gemäß Abstimmung mit dem Reifentester.


(2) Die Reifentester haben alle sonstigen mit der Durchführung des Reifentests verbundenen Kosten, die nicht ausdrücklich von der Kampagne umfasst sind, selbst zu tragen. Dies gilt insbesondere für die Kosten für die Erstellung von Beiträgen und die Kosten der Nutzung des Fahrzeugs.


(3) Eine Auszahlung des Reifenwerts in bar, dessen Tausch oder die Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Ein Reifentester kann bis zum Zeitpunkt der Montage auf seine Testreifen verzichten. In diesem Fall erfolgt die Ermittlung eines neuen Reifentesters gemäß Ziffer 3 dieser Teilnahmebedingungen. Eine Übertragung auf einen Dritten ist ausgeschlossen.


Zusendung des Beitrags

Anforderungen an den Beitrag

(1) Der Teilnehmer garantiert, Inhaber der erforderlichen Rechte an dem verlinkten bzw. übermittelten Beitrag zu sein. Ist der Teilnehmer nicht alleiniger Urheber oder Rechteinhaber, so erklärt er ausdrücklich, über die für die Teilnahme am Auswahlverfahren und mit der Veröffentlichung bzw. Übermittlung des Beitrags zu diesem Zweck erforderlichen Rechte zu verfügen. D.h. insbesondere, dass der Teilnehmer den Beitrag entweder selbst fotografiert bzw. gefilmt hat oder aber die Rechte von dem Foto- oder Videografen eingeholt hat.


(2) Der Teilnehmer garantiert, Inhaber der erforderlichen Rechte an dem verlinkten bzw. übermittelten Beitrag zu sein. Ist der Teilnehmer nicht alleiniger Urheber oder Rechteinhaber, so erklärt er ausdrücklich, über die für die Teilnahme am Auswahlverfahren und mit der Veröffentlichung bzw. Übermittlung des Beitrags zu diesem Zweck erforderlichen Rechte zu verfügen. D.h. insbesondere, dass der Teilnehmer den Beitrag entweder selbst fotografiert bzw. gefilmt hat oder aber die Rechte von dem Foto- oder Videografen eingeholt hat.


(3) Der Teilnehmer garantiert, dass die in dem Beitrag abgebildete Person er/sie selbst ist und keine anderen Personen identifizierbar enthalten sind. Sollten ausnahmsweise doch weitere Personen auf dem Beitrag enthalten sein, garantiert der Teilnehmer, dass diese der Verwendung des Fotos für dieses Auswahlverfahren einschließlich der damit verbundenen Veröffentlichung in Social Media zu diesem Zweck einverstanden sind.

(4) Reifencom behält sich das Recht vor, während des Auswahlverfahrens Beiträge jederzeit nach eigenem Ermessen auszuschließen, die Rechte Dritter verletzen könnten.

Social Media Plattform
(1) Den Teilnehmern ist bekannt, dass die Werbekampagne in keiner Verbindung zu den Social Media-Plattformen Instagram, Facebook oder TikTok steht und in keiner Weise von diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert wird. Informationen werden an reifencom, nicht an Instagram, Facebook und/oder TikTok übermittelt. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Auswahlverfahren oder zu der Werbekampagne sind nicht an Instagram, Facebook und/oder TikTok zu richten, sondern an reifencom als Veranstalterin des Gewinnspiels.


(2) Die Teilnehmer können gegenüber Instagram, Facebook oder TikTok keine Ansprüche im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel geltend machen.

Datennutzung; Veröffentlichung von Namen und Foto-Beiträgen; Promotion

(1) Reifencom nutzt die im Rahmen des Auswahlverfahrens erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Auswahlverfahrens (Art. 6 I 1b) DSGVO). Reifencom ist in diesem Zusammenhang berechtigt zum Zwecke der Ermittlung der Reifentester die Daten des Reifentesters an Kooperationspartner zu übermitteln, um so eine Durchführung der Kampagne zu ermöglichen. Jeder Teilnehmer kann der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nach Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Die personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert, wie es für die Durchführung des Auswahlverfahrens und für den Fall, dass Sie Reifentester werden, die Durchführung der Werbekampagne erforderlich ist.


(2) Der Teilnehmer ist einverstanden, dass er für den Fall, dass er als Reifentester gewählt wird, möglicherweise mit seinem Vornamen und Wohnort sowie seinem Foto-Beitrag im Instagram Account von reifencom, auf der Facebook-Profilseite von reifencom und auf der Homepage von reifencom veröffentlicht wird. Die Teilnehmer verzichten im Zusammenhang mit der damit verbundenen Veröffentlichung ihrer Foto-Beiträge auf die Nennung als Urheber. Sofern sie nicht Urheber der jeweiligen Foto-Beiträge sind, stellen die Teilnehmer sicher, dass der jeweilige Urheber auf die Urhebernennung verzichtet.

Haftung / Freistellung
(1) Reifencom haftet nicht für falsche Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte im Zusammenhang mit der Bewerbung und/oder Durchführung des Auswahlverfahren und/oder der Werbekampagne geäußert und verbreitet werden. Der Teilnehmer stellt reifencom von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Foto-Beiträgen des jeweiligen Teilnehmers resultieren. Dies betrifft u.a. Ansprüche Dritter wg. unberechtigter Fotonutzung (Urheberrechtsverletzungen) oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen (z.B. Abbildungen von Personen ohne deren Zustimmung). Die Freistellungspflicht umfasst auch die Verpflichtung zur Freistellung von Kosten der Rechtsverteidigung.


(2) Reifencom haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen technischer Anlagen und Services, durch unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Auswahlverfahren entstanden sind, es sei denn, dass solche Schäden von reifencom (seinen Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Im Fall von leicht fahrlässig durch reifencom oder gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von reifencom verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet reifencom nur im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren und typischen Schaden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist hiermit nicht verbunden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen beschränken nicht die Haftung von reifencom für Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln und für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz und nach dem Produkthaftungsgesetz.


(3) Den Teilnehmern ist bewusst, dass die Teilnahme am Straßenverkehr zur Testung der Testreifen Risiken birgt, für die reifencom keine Haftung übernimmt.

Abbruch des Auswahlverfahrens und der Werbekampagne
Reifencom behält sich vor, das Auswahlverfahren oder die Werbekampagne jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt oder falls das Auswahlverfahren aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt und/oder fortgesetzt werden kann. Aus dem Abbruch oder der vorzeitigen Beendigung des Auswahlverfahren stehen den Teilnehmern keine Ansprüche gegen reifencom zu.

Rechtsweg
Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Auswahl der Gewinner und die Beurteilung der eingereichten Beiträge ausgeschlossen.

Bei Fragen richten Sie sich bitte an:
 reifentester[AT]reifen.com